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Grenzanzeige

Grenzanzeige
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Grenzanzeige
Die Grenzanzeige dient lediglich dem Selbstzweck, bei einem Bauvorhaben nicht die Grundstücksgrenze zum Nachbar zu überschreiten (z.B. Zaunbau). Sie hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Durch sie wird ein Grenzverlauf nicht nachhaltig neu festgelegt.

Leistungen:
  • Aufbereiten der Katasterunterlagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten
  • Örtliche Grenzanzeige mit Auspflocken bzw. farblich Markieren der Grenzpunkte
  • Fertigen einer Vermessungsskizze

ÖbVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung