Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Bernd Heinen und Thilo Fischer
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ÖbVI Heinen & Fischer
Im Rauhen See 1
64846 Groß-Zimmern
+49 6071 493-22
+49 6071 493-78
info@heinen-fischer.de
Mietflächenermittlung
In Zeiten steigender Mieten ist es angezeigt, dass die jeweiligen Vertragspartner als Grundlage der Mietzins- vereinbarung die exakte Mietfläche nach den gesetzlich geltenden Normen zu Grunde legen können
Ermittlung der Mietflächen und Wohnflächen nach
II. Berechnungsverordnung
gif Richtlinien (MF-G)
Wohnflächenverordnung (WoFIV)
DIN 277
Dokumentation in Plan- und Tabellenform
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Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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